Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich
1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( AGB ) gelten für alle von Patric Schielke Photography durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen (jedoch ohne «Stock Fotografie»). Sie gelten für jede Schaffensphase und insbesondere auch für digital generierte Bilder.
2) Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Offerte des Fotografen durch den Kunden bzw. mit der Entgegennahme der Lieferung oder der Leistung des Fotografen durch den Kunden.
3) Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung gelten die AGB auch ohne ausdrückliche Genehmigung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen oder Leistungen des Fotografen. Leistungen des Fotografen, Rechte und Pflichten des Kunden
4) Ohne anderweitige Vereinbarung zwischen den Parteien liegt die Gestaltung der fotografischen Arbeit im Ermessen des Fotografen.
5) Der Fotograf ist für die Beschaffung der Fotoapparate und sonstiger Geräte, die zur Durchführung des Auftrags erforderlich sind, zuständig.
6) Bei der Ausführung der fotografischen Arbeiten kann der Fotograf Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen ( Assistenten, Visagistinnen, Stylistinnen, etc. ).
7) Der Kunde erkennt an, dass es sich beim vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des URG ( Bundesgesetz über das Urheberrecht vom 9. Oktober 1992 ) handelt.
8) Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen, die vom Kunden in Auftrag gegeben werden, sind eigenständige und zu vergütende Leistungen.
9) RAW-Dateien, bleiben im Eigentum des Fotografen.
11) Reklamationen, die Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 7 Tagen nach Empfang mittels Mängelrüge mitzuteilen. Andernfalls gilt das Bildmaterial als genehmigt.
12) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Personen, Gegenstände und Orte zur Verfügung stehen bzw. zugänglich sind.
13) Durch schriftliche Bestätigung (EMail) der vom Fotografen zugestellten Offerte gilt ein Auftrag (Hochzeitsreportage) als gebucht.
14) Der Auftraggeber hat ein Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss. Dies muss uns schriftlich mitgeteilt werden. Sollte der Auftrag nach der gesetzlichen Frist nicht zustande kommen, sind 75% vom Honorar fällig.
15) Der Fotograf darf den Kunden als Referenz angeben, namentlich in schriftlicher oder elektronischer ( Internet ) Form, es sei denn der Kunde schliesst dies explizit aus.
Nutzungsrechte
16) Der Kunde erwirbt mit der Lieferung und Bezahlung des Werks eine Lizenz zur Nutzung der fotografischen Arbeit im vereinbarten Rahmen. Wurde kein Rahmen vereinbart, erhält der Kunde die vollen Nutzungsrechte. Darin nicht enthalten ist eine Weiterlizenzierung durch den Kunden an Dritte.
17) Bei vereinbarungswidriger Nutzung ist der Kunde verpflichtet, dem Fotografen eine Nutzungslizenz in der Höhe von 150% des Aufnahmehonorars, mindestens aber von 150% des entsprechenden Tarifs der SAB ( Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bildagenturen und -archive ) zu bezahlen.
18) Der Fotograf kann das Bildmaterial für Eigenwerbung nutzen und vorbehältlich anderweitiger Abmachung an Dritte lizenzieren.
19) Exklusivrechte und Sperrfristen zu Gunsten des Kunden müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
20) Veränderungen des Bildmaterials durch analoges oder digitales Composing bzw. Montage zur Herstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen gestattet.
21) Das Bildmaterial darf weder abgezeichnet, noch nachgestellt fotografiert oder als Motiv im Bild verwendet werden.
22) Im Falle der Verwendung des Bildmaterials durch den Fotografen für eigene Zwecke oder bei einer Lizenzierung an Dritte, sorgt der Fotograf dafür, dass durch Abbildung von Personen, Sachen oder Orten keine Rechte Dritter verletzt werden. Haftung gilt auch für die Mängelhaftung.
23) Die Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten von Angestellten und Hilfspersonen des Fotografen.
24) Bei Ansprüchen gegen den Fotografen seitens Dritter, die ( gemäss Ziffer 14 ) dem Kunden ihre Einwilligung zur Verwendung des Bildmaterials gegeben haben, übernimmt der Kunde im Streitfall Schadenersatzforderungen und Prozesskosten.
25) Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist zuzüglich Mehrwertsteuer geschuldet (falls eine Mehrwertsteuerpflicht vorliegt) und zahlbar innert 30 Tagen ab Rechnungstellung.
26) Der Fotograf ist darum bemüht verbindliche Termine immer einzuhalten. Aus Gründen, wie z.B. Krankheit oder andere Verhinderungen, ist es möglich, dass der Fotograf ein Shooting nicht durchführen kann. Bei einem Ausfall versucht der Fotograf mit Absprache des Kunden einen anderen Termin zu finden, oder einen zumutbaren Ersatzfotografen zu organisieren.
27) Das Honorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht verwendet wird.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
28) Ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohn- bzw. Geschäftssitz des Fotografen, auch bei Lieferungen ins Ausland. Auf dieses Vertragsverhältniss ist materielles Schweizer Recht anwendbar. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
Bertschikon (Gossau ZH), den 12. Februar 2016